Lexikon

Das Lexikon erklärt Begriffe rund um künstlich erzeugte Bilder — kurz, ohne unnötigen Fachjargon und mit Beispielen aus der Praxis.

Redaktionelle Illustration zu Lexikon — KI-generiertes Bild
Redaktionelle Illustration (KI-generiertes Bild — Art. 50 EU AI Act). Siehe Grundsätze verantwortungsvoller KI.

Es richtet sich an Nutzer, die solche Bilder erstellen oder verwenden; auch Entwickler und Juristen finden hier präzise Definitionen. Jeder Begriff wird in maximal drei Sätzen erläutert. Dieses Lexikon versammelt 33 Begriffe, um künstlich erzeugte Bilder einzuordnen: die Technik von Diffusionsmodell bis Inpainting, das Recht der Schweiz von revDSG über ZGB Art. 28 bis zu einzelnen Artikeln des StGB samt der Aufsicht durch den EDÖB sowie Schutz und Prävention von Deepfake bis Bildforensik.

Häufige Fragen zum Lexikon

Für wen ist das Lexikon gedacht?

Das Lexikon richtet sich an Nutzer, die KI-Bilder erstellen oder verwenden, ebenso an Unternehmen und Juristen, die schnelle Orientierung zu neuen Rechtsfragen suchen. Lehrkräfte können damit Grundlagen vermitteln. Die Einträge sind bewusst kurz gehalten, vermeiden Fachjargon, wo es möglich ist, und sind auch ohne Vorkenntnisse verständlich.

Warum beschränken sich die Rechtseinträge auf die Schweiz?

Die Rechtseinträge behandeln geltende Normen der Schweiz wie das revDSG, ZGB Art. 28 und einzelne Artikel des StGB. Fremde Rechtsordnungen wären für Leserinnen und Leser hier weniger relevant. Die Auswahl orientiert sich an typischen Konflikten mit KI-Bildern; Ausnahmen bilden internationale Abkommen, welche die Schweiz ratifiziert hat.

Wie sind die Einträge aufgebaut?

Jeder Eintrag beginnt mit einer klaren Definition. Danach folgen typische Anwendungen oder Risiken. Fachbegriffe kommen nur vor, wenn sie unverzichtbar sind, und komplexe Themen sind in kleinere Abschnitte unterteilt. Am Ende steht ein kurzer Hinweis auf verwandte Themen, sodass der Text übersichtlich bleibt und sich direkt neben den Bewertungen nutzen lässt.

Werden die Einträge regelmässig aktualisiert?

Ja, das Glossar wird bei Bedarf erweitert und angepasst. Neue Technologien und Gesetzesänderungen fliessen ein, veraltete Begriffe werden entfernt oder überarbeitet. Die Redaktion verantwortet die Texte gemeinsam; wie sie auswählt und prüft, steht in der Bewertungsmethodik, wie sie Fehler korrigiert, in den Redaktionsrichtlinien. So bleibt das Lexikon auf dem aktuellen Stand.