URG
Das Schweizer Urheberrechtsgesetz legt fest, wem Werke gehören und wie sie genutzt, kopiert oder verbreitet werden dürfen.
Das URG ist das Schweizer Urheberrechtsgesetz. Es regelt, wer die Rechte an Werken wie Texten, Bildern, Musik, Filmen oder Software besitzt und wie diese Werke genutzt, kopiert oder verbreitet werden dürfen. Die aktuelle Fassung trat am 1. April 2020 in Kraft. Der Schutz entsteht automatisch mit der Schöpfung des Werks — eine Anmeldung ist nicht nötig.
Was regelt das URG?
Das Gesetz definiert zunächst, was ein Werk ist. Dazu gehören Bücher, Filme, Fotografien, Software und Kunst. Es klärt, wer als Urheber gilt und welche Rechte daraus folgen: das Recht auf Veröffentlichung, Vervielfältigung und Bearbeitung. Auch die Dauer des Schutzes ist festgelegt. Anders als bei Marken oder Patenten braucht es keine Anmeldung — der Schutz greift mit der Schöpfung des Werks.
Daneben regelt das URG Ausnahmen. Werke dürfen für private Zwecke kopiert werden, und Schulen nutzen sie unter Sonderregeln für den Unterricht. Kommerzielle Verwertungen sind dagegen meist genehmigungspflichtig: Wer fremde Werke geschäftlich verwenden will, braucht in der Regel eine Lizenz des Rechteinhabers oder weicht auf lizenzfreie Alternativen aus.
Für wen gilt das URG im Alltag?
Die Norm betrifft alle, die Werke erstellen oder nutzen: Autoren, Künstler, Programmierer und Fotografen ebenso wie Verlage, Plattformen und Unternehmen. Wer Werke Dritter verwendet, muss prüfen, ob eine Erlaubnis nötig ist. Privatpersonen dürfen für den Eigenbedarf kopieren, eine Weitergabe an Dritte ist aber oft unzulässig. Vereine und Firmen unterstehen denselben Regeln wie Einzelpersonen.
Im Alltag zeigt sich das an vielen Stellen: Wer Präsentationen mit fremden Bildern erstellt, braucht oft eine Lizenz. Beim Teilen von Musik oder Videos in sozialen Medien gelten Regeln, und schon das Hochladen in eine Cloud kann heikel sein. Bei KI-Werkzeugen kommt hinzu, dass das URG nur Werke mit menschlicher Schöpfungshöhe schützt — bei erkennbaren Personen greift zusätzlich das Persönlichkeitsrecht, und die Nutzungsbedingungen der Plattformen setzen eigene Grenzen.
Wovon grenzt sich das URG ab?
Das URG regelt allein das Urheberrecht. Daneben stehen eigenständige Gesetze, die andere Schutzgüter abdecken. Die Abgrenzung ist im Alltag wichtig: Ein Liedtext fällt unter das URG, ein Firmenname unter den Markenschutz — beide können gleichzeitig gelten.
- Markenschutzgesetz: schützt Logos und Produktnamen; der Schutz entsteht erst mit der Anmeldung.
- Patentgesetz: schützt technische Erfindungen, ebenfalls nach Anmeldung.
- Designgesetz: schützt Formen und Muster als eigene Kategorie.
- DMCA: das US-amerikanische Urheberrechtsverfahren gilt in der Schweiz nicht; massgeblich bleibt das URG.
Bei Abbildungen von Personen greift zusätzlich der zivilrechtliche Persönlichkeitsschutz nach ZGB Art. 28. Wie diese Redaktion mit Urheberrechten umgeht, steht auf der Seite Urheberrecht. Diese Seite bietet keine Rechtsberatung, sondern allgemeine Information; konkrete Fragen klärt eine Fachperson. Als Primärquellen dienen das URG auf Fedlex sowie der Onlinekommentar zum Schweizer Recht.
Häufige Fragen zum URG
Gilt der DMCA auch in der Schweiz?
Nein. Der DMCA ist ein US-amerikanisches Gesetz und entfaltet in der Schweiz keine direkte Wirkung. Massgeblich ist das URG, das sich an europäischen Vorbildern und Schweizer Rechtsgrundsätzen orientiert. Wer Inhalte auf Schweizer Webseiten beanstanden will, stützt sich auf das URG und die übrigen Normen des Schweizer Rechts, nicht auf ein DMCA-Verfahren nach amerikanischem Muster.
Schützt das URG KI-generierte Bilder?
Das URG schützt Werke mit menschlicher Schöpfungshöhe. Reine KI-Erzeugnisse fallen deshalb oft nicht darunter. Trotzdem können andere Rechte betroffen sein, etwa Persönlichkeitsrechte bei erkennbaren Personen. Auch die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform setzen Grenzen und verbieten kommerzielle Nutzung teilweise. Im Zweifel bleiben eigene Kreationen oder lizenzierte Vorlagen die sicherere Wahl.
Darf ich Werke für den privaten Gebrauch kopieren?
Ja, das URG erlaubt Kopien für den Eigengebrauch, etwa eine Sicherungskopie oder das Kopieren einer CD für sich selbst. Die Weitergabe an Dritte ist damit nicht gedeckt, und auch das Herunterladen aus offensichtlich unrechtmässigen Quellen bleibt problematisch. Unternehmen brauchen für Software Lizenzen für jeden Nutzer; Open-Source-Software unterliegt eigenen Regeln, die im Einzelfall zu prüfen sind.
Gilt das URG auch für Social-Media-Inhalte?
Ja. Auch Posts, Fotos und Videos in sozialen Netzwerken sind Werke und automatisch geschützt. Wer fremde Inhalte teilt, braucht meist die Erlaubnis des Urhebers; Ausnahmen gelten etwa für Zitate oder die private Nutzung. Plattformen setzen daneben eigene Regeln, die strenger sein können als das Gesetz. Ein Verstoss kann zur Löschung oder Sperre führen.