NCII melden

Wie nicht einvernehmlich erstellte oder verbreitete intime Aufnahmen gemeldet werden, einschliesslich KI-generierter Darstellungen.

Wenn intime Aufnahmen ohne Einwilligung kursieren

Die Meldung dient Betroffenen als Dokumentation und leitet keine Ermittlungen ein. Letzte Aktualisierung: 30.08.2026. Diese Seite nimmt Meldungen zu nicht einvernehmlich erstellten oder verbreiteten intimen Aufnahmen entgegen. Dazu gehören auch KI-generierte Darstellungen. Sie erhalten hier keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine rechtlichen Erfolgschancen, löschen keine Inhalte und kontaktieren keine Plattformen. Bei dringendem Handlungsbedarf wenden Sie sich direkt an die Polizei oder eine Fachstelle.

Bitte jede Fundstelle in einer eigenen Zeile nennen.

Keine Bilddateien anhängen. Bitte beschreiben Sie, warum keine Einwilligung vorliegt.

Zum Beispiel Zeitstempel, Bildschirmfotos als Nachweis oder Aktenzeichen.

Für Rückfragen und die Statusrückmeldung.

Welche Aufnahmen sind strafrechtlich relevant?

Seit dem 1. Juli 2024 stellt StGB Art. 197a die Weitergabe nicht öffentlicher sexueller Inhalte ohne Einwilligung unter Strafe. Betroffen sind echte Aufnahmen, die privat erstellt oder anvertraut wurden. Die Verbreitung wird auf Antrag verfolgt. Droht die öffentliche Zugänglichkeit, etwa in Foren oder sozialen Medien, wird die Tat von Amtes wegen verfolgt.

Seit dem 1. September 2023 erfasst StGB Art. 179decies auch synthetische Darstellungen. Dazu zählen KI-erzeugte Bilder oder Deepfake-Videos. Entscheidend ist, ob die Identität einer Person ohne deren Einwilligung genutzt wird. Der Tatbestand setzt voraus, dass der Person ein Schaden entsteht oder der Täter einen Vorteil erlangt.

ZGB Art. 28 ermöglicht zivilrechtliche Schritte. Betroffene können die Löschung von Inhalten verlangen. Dieser Weg ist unabhängig vom Strafverfahren.

Welche Angaben sollte eine Meldung enthalten?

Beschreiben Sie die Situation sachlich. Nennen Sie:

  • Art des Materials (Foto, Video, KI-generiert, bearbeitet)
  • Verbreitungsweg (Messenger, Website, soziales Netzwerk, Cloud-Speicher)
  • Datum der Entdeckung oder Verbreitung, falls bekannt
  • Namen oder Pseudonyme der beteiligten Personen, sofern identifizierbar
  • Links oder Screenshots als Beleg (nur als Anhang, nicht im Text)
  • Bisherige Schritte, etwa Kontaktaufnahme mit Plattformen oder Behörden

Fügen Sie keine originalen Dateien bei. Speichern Sie Beweise aber lokal für mögliche Ermittlungen. Löschen Sie nichts auf Ihrem Gerät, bevor Sie rechtlichen Rat eingeholt haben.

Wohin geht die Meldung?

Die Angaben werden verschlüsselt an kontakt@clothoff.ch gesendet. Die Daten dienen ausschliesslich der Dokumentation. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben, ausser auf gesetzliche Anordnung. Die Speicherung erfolgt für maximal zwei Jahre.

Sie erhalten eine automatische Bestätigung. Eine inhaltliche Rückmeldung ist nicht garantiert. Bei Bedarf nach Unterstützung kontaktieren Sie eine Opferhilfestelle oder eine Anwältin.

Welche weiteren Schritte sind möglich?

Betroffene können mehrere Wege gleichzeitig beschreiten:

  1. Strafanzeige bei der kantonalen Polizei. Bei öffentlicher Verbreitung handelt es sich um ein Offizialdelikt. Die Behörden müssen ermitteln. In anderen Fällen ist ein Strafantrag innerhalb von drei Monaten nötig.
  2. Zivilklage auf Löschung und Schadenersatz. Hier unterstützt eine Anwältin mit Erfahrung in Persönlichkeitsrecht. Die Beweislast liegt bei der klagenden Person.
  3. Meldung an Plattformen. Viele Dienste haben Mechanismen zur Entfernung nicht einvernehmlicher Inhalte. Dokumentieren Sie die Kommunikation.
  4. Psychosoziale Beratung. Opferhilfe Schweiz und regionale Stellen bieten kostenlose Unterstützung. Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht.

Diese Seite ersetzt keine dieser Massnahmen. Sie dient als erste Anlaufstelle für die Sicherung von Informationen. Rechtliche Schritte bleiben Betroffenen und ihren Vertrauenspersonen überlassen.

Quellen

Die amtliche Rechtssammlung gibt ihre Texte derzeit nur an Browser mit JavaScript aus. Maschinell abrufbar war sie am 30.08.2026 nicht. Deshalb stützen sich die Angaben zu den Normen auf juristische Fachquellen, abgerufen am 30.08.2026.

Redaktion und Stand

Diesen Text verantwortet die Redaktion, nicht eine einzelne Person. Wie wir auswählen und prüfen, steht in der Bewertungsmethodik. Wie wir Fehler korrigieren, steht in den Redaktionsrichtlinien.

Geprüft am 30.08.2026. Angaben von Anbietern sind als solche gekennzeichnet.