Urheberrecht
Diese Plattform löscht Inhalte nach Schweizer Recht, wenn eine begründete Beschwerde vorliegt.
Unser Umgang mit dem Urheberrecht
Massgeblich sind das Urheberrechtsgesetz URG und ZGB Art. 28; der US-amerikanische DMCA findet hier keine Anwendung. Eine Meldung muss klare Beweise für die Rechtsverletzung enthalten. Letzte Aktualisierung: 30.08.2026. Clothoff Schweiz ist ein redaktionelles Verzeichnis von KI-Bildwerkzeugen: ein Verlag, kein Anbieter. Die Plattform untersteht Schweizer Recht und entfernt Inhalte, wenn eine begründete Beschwerde eine Rechtsverletzung belegt. Massgeblich sind das Urheberrechtsgesetz URG und der Schutz der Persönlichkeit nach ZGB Art. 28. Der US-amerikanische DMCA findet hier keine Anwendung: Die Plattform speichert keine Nutzerinhalte, und ausländische Verfahren sind auf sie nicht anwendbar.
Wann eine Meldung sinnvoll ist
Eine Beschwerde lohnt sich bei klaren Verstössen gegen das Urheberrecht. Dazu zählt die unbefugte Nutzung von Texten, Bildern, Musik oder Videos. Auch die Verletzung von Persönlichkeitsrechten nach ZGB Art. 28 kann gemeldet werden; Beispiele sind unzulässige Porträtfotos oder falsche Namensnennungen.
Keine Meldung ist nötig bei freien Inhalten. Dazu gehören Werke mit expliziter CC-Lizenz oder gemeinfreie Werke. Auch kurze Zitate oder Parodien sind oft erlaubt. Zweifel klären Sie besser vorab mit einer Rechtsberatung.
Was eine Meldung enthalten muss
Eine vollständige Beschwerde umfasst diese Punkte:
- Ihre Kontaktdaten: Name, Adresse und Telefonnummer.
- Eine genaue Beschreibung des verletzenden Inhalts mit Angabe des genauen Ortes.
- Den Nachweis Ihrer Rechte: beim Urheberrecht etwa ein Werkregister oder das Veröffentlichungsdatum, bei Persönlichkeitsrechten ein Identitätsnachweis.
- Eine Erklärung, dass Sie zur Geltendmachung berechtigt sind.
- Eine Bestätigung, dass die Angaben korrekt sind.
Wohin die Meldung geht
Senden Sie die Beschwerde per E-Mail an urheberrecht@clothoff.ch. Nutzen Sie keine anderen Kanäle. Die E-Mail muss lesbar und in deutscher Sprache verfasst sein; Anhänge sind als PDF erlaubt. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung. Diese bestätigt nur den Erhalt, nicht die inhaltliche Prüfung der Meldung.
Was nach der Meldung passiert
Die Plattform prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Bei formalen Mängeln wird nachgebessert. Die rechtliche Bewertung obliegt allein den Verantwortlichen. Bei berechtigten Meldungen werden Massnahmen ergriffen; dazu gehören das Entfernen oder Sperren von Inhalten.
Die Plattform entscheidet nach dem URG in der Fassung vom 1. April 2020. Sie ist nicht verpflichtet, weitere Schritte einzuleiten. Zivilrechtliche Ansprüche müssen Sie selbst verfolgen; die Plattform übernimmt keine Haftung für die Folgen.
Widerspruch der betroffenen Person
Die von einer Massnahme betroffene Person wird informiert. Sie kann Widerspruch einlegen. In diesem Fall bleibt die Plattform neutral, bis der Streit geklärt ist.
Wiederholte Verstösse
Bei wiederholten Verstössen durch dieselbe Person können weitere Massnahmen folgen. Dazu zählt die Sperrung von Konten. Dies geschieht nur bei schweren oder systematischen Verstössen.
Unvollständige Meldungen und Falschangaben
Unvollständige Meldungen verzögern die Bearbeitung. Falschangaben können rechtliche Folgen haben. Prüfen Sie die Unterlagen vor dem Absenden.
Quellen
Die amtliche Rechtssammlung gibt ihre Texte derzeit nur an Browser mit JavaScript aus. Maschinell abrufbar war sie am 30.08.2026 nicht. Deshalb stützen sich die Angaben zu den Normen auf juristische Fachquellen, abgerufen am 30.08.2026.
- Onlinekommentar zum Schweizerischen Strafgesetzbuch: onlinekommentar.ch
- Kommentar auf justement.ch
- Kaiser Odermatt und Partner: kaiserodermatt.ch
- Amparo: amparo.ch
- Digilaw: digilaw.ch
- Steiger Legal: steigerlegal.ch
- Strafrecht Online: strafrechtonline.ch
- ex ante: ex-ante.ch
- Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter: edoeb.admin.ch
Redaktion und Stand
Diesen Text verantwortet die Redaktion, nicht eine einzelne Person. Wie wir auswählen und prüfen, steht in der Bewertungsmethodik. Wie wir Fehler korrigieren, steht in den Redaktionsrichtlinien.
Geprüft am 30.08.2026. Angaben von Anbietern sind als solche gekennzeichnet.