Auskunftsbegehren

Jede Person kann Auskunft darüber verlangen, welche Personendaten diese Website zu ihr bearbeitet. Letzte Aktualisierung: 01.09.2026.

Welche Daten diese Website bearbeitet

Der Anspruch ergibt sich direkt aus dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und muss nicht begründet werden. Diese Website speichert keine Bilder, Videos oder Audioaufnahmen von Nutzern; es gibt keine Konten und keinen Upload. Bearbeitet werden technische Zugriffsdaten wie IP-Adresse, Zugriffszeit, aufgerufene Unterseiten und Browser-Informationen sowie die Korrespondenz, wenn jemand der Redaktion schreibt. Die Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Wie ein Gesuch gestellt wird

Eine E-Mail an kontakt@clothoff.ch mit dem Betreff «Auskunftsbegehren» genügt. Das Begehren muss klar erkennen lassen, wer die Daten anfordert: Name und Kontaktangaben sind nötig, eine Kopie des Identitätsdokuments kann verlangt werden. Die betroffene Person soll präzisieren, welche Daten sie meint; es reicht nicht, einfach «alle Daten» zu verlangen. Besser sind konkrete Kategorien, etwa die Korrespondenz eines bestimmten Zeitraums. Wer unsicher ist, kann eine allgemeine Formulierung wählen — die Redaktion prüft dann selbst, was vorliegt.

Prüfung, Kosten und Aufsicht

Zum Schutz der Daten wird geprüft, ob das Gesuch von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertretung stammt; unklare Anfragen können zu Rückfragen führen. Die erste Auskunft ist grundsätzlich kostenlos, bei wiederholten oder besonders aufwendigen Gesuchen können Gebühren anfallen. Erweisen sich Daten als unrichtig, kann die betroffene Person auf demselben Weg Berichtigung oder Löschung verlangen. Für Erstgesuche ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) nicht der richtige Ansprechpartner; wer keine Antwort erhält, kann sich danach an ihn wenden.

Daten bei Werkzeugen Dritter

Betrifft ein Gesuch Daten oder Bilder, die ein hier besprochenes Werkzeug eines Drittanbieters bearbeitet, ist es an dessen Anbieter zu richten: diese Website hat keinen Zugriff auf fremde Systeme. Bei nicht einvernehmlich verbreiteten intimen Aufnahmen gilt der prioritäre Weg über die NCII-Meldung.