Verantwortungsvolle KI

KI-Werkzeuge zur Bildbearbeitung und -erstellung unterliegen klaren gesetzlichen Grenzen. Art. 197 Abs. 4 und Abs. 5 StGB enthalten absolute Verbote.

Welche Inhalte sind absolut verboten?

In der Schweiz regelt das Strafgesetzbuch (StGB) den Umgang mit bestimmten Inhalten. Wer sie missachtet, riskiert strafrechtliche Folgen. Die Regeln gelten unabhängig von der verwendeten Technologie. Letzte Aktualisierung: 01.09.2026. Nach StGB Art. 197 Abs. 4 ist es untersagt, Darstellungen herzustellen oder zu verbreiten, die folgende Elemente zeigen:

  • Gewalt oder grausame Handlungen an Menschen oder Tieren
  • sexuelle Handlungen mit Tieren
  • sexuelle Handlungen mit Minderjährigen

Abs. 5 verschärft die Strafe für Material mit Minderjährigen. Hier droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Das Verbot gilt auch für KI-generierte oder bearbeitete Bilder, wenn sie realistisch wirken. Selbst fiktive Szenen können strafbar sein.

Warum die Einwilligung entscheidend ist

Jede Bearbeitung oder Nutzung eines Bildes erfordert die Zustimmung der betroffenen Person. Das gilt für Fotos, Porträts oder andere erkennbare Darstellungen. Ohne Einwilligung verletzt man das Persönlichkeitsrecht. Das Risiko bleibt auch bei KI-Werkzeugen bestehen.

Besonders kritisch wird es bei Deepfakes oder synthetischen Bildern. Selbst wenn kein realer Vorfall zugrunde liegt, kann die Verbreitung schaden. Betroffene haben Anspruch auf Löschung und Schadenersatz. KI-Tools dürfen Einwilligungen nicht umgehen.

Wie wählt diese Redaktion KI-Bildwerkzeuge aus?

Aufgeführte Werkzeuge müssen drei Kriterien erfüllen:

  1. Sie blockieren die Erstellung verbotener Inhalte nach StGB Art. 197 technisch.
  2. Sie verlangen vor der Bearbeitung von Personendaten eine Einwilligungsbestätigung.
  3. Sie kennzeichnen synthetische Bilder klar als KI-generiert.

Tools ohne diese Filter werden nicht aufgelistet. Auch Anbieter, die gezielt um rechtliche Vorgaben herumarbeiten, scheiden aus. Massgeblich sind hier die Angaben, die die Anbieter selbst veröffentlichen; geprüft am 30.08.2026.

Wann man ein solches Werkzeug nicht benutzt

Rechtliche, ethische und technische Grenzen beachten

Solche KI-Tools sind unpassend, wenn keine klare Einwilligung der abgebildeten Personen vorliegt. Das gilt für private Fotos genauso wie für Bilder aus sozialen Netzwerken. Öffentlich zugängliche Inhalte sind keine Freigabe zur Bearbeitung. Besonders riskant wird es bei Kollegen, Kunden oder Geschäftspartnern. Hier drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung. Auch Racheakte nach Streitigkeiten oder Trennungen sind tabu. Selbst nicht geteilte Ergebnisse können als Nötigung oder Beleidigung gewertet werden.

Fremde Bilder darf man nie ohne Erlaubnis bearbeiten. Das betrifft Fotos von Prominenten, Nachbarn oder Bekannten. Selbst lizenzfreie Aufnahmen können Urheberrechte verletzen. Diffamierende Veränderungen führen schnell zu Klagen wegen übler Nachrede. Bei Minderjährigen ist absolute Zurückhaltung geboten. Selbst mit elterlicher Zustimmung bleibt die Nutzung problematisch. Die rechtlichen Folgen reichen oft über Geldstrafen hinaus.

Technische Risiken werden oft unterschätzt. Viele Dienste speichern Daten länger als nötig oder geben sie weiter. Einmal hochgeladene Bilder lassen sich kaum vollständig löschen. Wer Wert auf Privatsphäre legt, findet kaum sichere Optionen. Die meisten Anbieter verlangen Zugriff auf persönliche Daten. Anonyme Nutzung mit voller Kontrolle existiert praktisch nicht.

Auch die Qualität der Ergebnisse setzt Grenzen. Für professionelle Zwecke wie Bewerbungsfotos oder Portfolios sind KI-Bearbeitungen ungeeignet. Fehler fallen in solchen Kontexten besonders auf. Zudem können veränderte Bilder ein gestörtes Körperbild fördern. Wer merkt, dass die Nutzung psychologisch belastend wirkt, sollte sofort aufhören.

Im Zweifel immer verzichten. Rechtliche Grauzonen schützen nicht vor Konsequenzen. Arbeitgeber, Bildungseinrichtungen oder Plattformen reagieren oft hart. Der kurzfristige Nutzen wiegt die Risiken selten auf. Wer unsicher ist, fragt besser direkt nach. Ohne klare Zustimmung bleibt das Risiko zu gross.

Wohin kann man Verstösse melden?

Bei Verdacht auf illegale Inhalte wendet man sich an die kantonale Staatsanwaltschaft. Für Persönlichkeitsverletzungen ist zudem die Eidgenössische Datenschutzaufsicht zuständig. Betroffene können auch direkt beim Hosting-Anbieter eine Löschung verlangen. Dokumentieren Sie Beweise vor der Meldung, etwa durch Screenshots oder Links.

KI-Bildwerkzeuge bieten kreative Möglichkeiten. Doch die Technologie entbindet nicht von der Verantwortung. Rechtliche Grenzen und ethische Grundsätze gelten auch im digitalen Raum. Nutzer und Anbieter tragen gemeinsam die Pflicht, Missbrauch zu verhindern.

Quellen

Die amtliche Rechtssammlung gibt ihre Texte derzeit nur an Browser mit JavaScript aus. Maschinell abrufbar war sie am 30.08.2026 nicht. Deshalb stützen sich die Angaben zu den Normen auf juristische Fachquellen, abgerufen am 30.08.2026.