Missbrauch melden
Hier melden Sie Inhalte, die den zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutz verletzen. Art. Letzte Aktualisierung: 31.08.2026.
So funktioniert die Meldung
28 ZGB schützt vor widerrechtlichen Eingriffen in die Privatsphäre, etwa durch unbefugt veröffentlichte persönliche Daten, Beleidigungen oder manipulierte Aufnahmen. Nicht hierher gehören intime Aufnahmen ohne Einwilligung: für solche Fälle gibt es eine eigene Meldestelle. Senden Sie Ihre Meldung an kontakt@clothoff.ch und nennen Sie im Betreff die passende Kategorie. Geben Sie immer den genauen Ort des Inhalts an, etwa die URL oder den Namen der Plattform. Beschreiben Sie, warum der Inhalt gegen Art. 28 ZGB verstösst. Meldbar sind Inhalte, die private Daten ohne Erlaubnis verbreiten, falsche Tatsachen behaupten, Personen gezielt herabwürdigen oder manipulierte Aufnahmen zeigen. Nennen Sie Ihren vollen Namen und eine Erreichbarkeit für Rückfragen. Wer nicht selbst betroffen ist, nennt zudem die betroffene Person und das Verhältnis zu ihr. Jede Kategorie hat ihr eigenes Verfahren:
| Kategorie | Betreff der E-Mail | Verfahren | Priorität |
|---|---|---|---|
| Nicht einvernehmliche intime Aufnahmen | «NCII-Meldung» | NCII melden | Höchste Priorität |
| Verletzung des Persönlichkeitsschutzes | «Meldung Art. 28 ZGB» | Prüfung durch das interne Team | Vorrangige Prüfung |
| Urheberrecht oder Marken | «Urheberrecht» | Urheberrecht | Hohe Priorität |
| Fehler in einer Bewertung | «Korrektur» | Redaktionsrichtlinien | Redaktionelle Prüfung |
| Personendaten | «Auskunftsbegehren» | Auskunftsbegehren | Gesetzliche Fristen |
| Anderes Anliegen | «Meldung» | Prüfung durch die Redaktion | Redaktionelle Prüfung |
Was mit Ihrer Meldung geschieht
Nach dem Eingang folgt eine erste Prüfung durch das interne Team. Sie dient der Einschätzung, ob ein Verstoss gegen Art. 28 ZGB vorliegen könnte. Das Team meldet sich, falls weitere Informationen nötig sind. Danach wird der Inhalt rechtlich eingeordnet. Bei einem klaren Verstoss gegen den Persönlichkeitsschutz werden Massnahmen eingeleitet: Der Inhalt wird entfernt oder der Veröffentlicher kontaktiert. Eine Garantie auf Löschung gibt es nicht. Die Meldestelle ersetzt keine Anzeige bei der Polizei und keine Klage. Für rechtliche Schritte wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt.
Anonyme Meldungen
Anonyme Meldungen sind nicht möglich. Ohne vollen Namen und eine Erreichbarkeit kann die Meldung nicht bearbeitet werden. Meinungsäusserungen sind kein Meldegrund, auch wenn sie als unangenehm empfunden werden. Nicht einvernehmliche intime Aufnahmen melden Sie unabhängig davon über die Seite NCII melden.