Missbrauch melden

Hier melden Sie Inhalte, die den zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutz verletzen. Art. Letzte Aktualisierung: 31.08.2026.

So funktioniert die Meldung

28 ZGB schützt vor widerrechtlichen Eingriffen in die Privatsphäre, etwa durch unbefugt veröffentlichte persönliche Daten, Beleidigungen oder manipulierte Aufnahmen. Nicht hierher gehören intime Aufnahmen ohne Einwilligung: für solche Fälle gibt es eine eigene Meldestelle. Senden Sie Ihre Meldung an kontakt@clothoff.ch und nennen Sie im Betreff die passende Kategorie. Geben Sie immer den genauen Ort des Inhalts an, etwa die URL oder den Namen der Plattform. Beschreiben Sie, warum der Inhalt gegen Art. 28 ZGB verstösst. Meldbar sind Inhalte, die private Daten ohne Erlaubnis verbreiten, falsche Tatsachen behaupten, Personen gezielt herabwürdigen oder manipulierte Aufnahmen zeigen. Nennen Sie Ihren vollen Namen und eine Erreichbarkeit für Rückfragen. Wer nicht selbst betroffen ist, nennt zudem die betroffene Person und das Verhältnis zu ihr. Jede Kategorie hat ihr eigenes Verfahren:

KategorieBetreff der E-MailVerfahrenPriorität
Nicht einvernehmliche intime Aufnahmen«NCII-Meldung»NCII meldenHöchste Priorität
Verletzung des Persönlichkeitsschutzes«Meldung Art. 28 ZGB»Prüfung durch das interne TeamVorrangige Prüfung
Urheberrecht oder Marken«Urheberrecht»UrheberrechtHohe Priorität
Fehler in einer Bewertung«Korrektur»RedaktionsrichtlinienRedaktionelle Prüfung
Personendaten«Auskunftsbegehren»AuskunftsbegehrenGesetzliche Fristen
Anderes Anliegen«Meldung»Prüfung durch die RedaktionRedaktionelle Prüfung

Was mit Ihrer Meldung geschieht

Nach dem Eingang folgt eine erste Prüfung durch das interne Team. Sie dient der Einschätzung, ob ein Verstoss gegen Art. 28 ZGB vorliegen könnte. Das Team meldet sich, falls weitere Informationen nötig sind. Danach wird der Inhalt rechtlich eingeordnet. Bei einem klaren Verstoss gegen den Persönlichkeitsschutz werden Massnahmen eingeleitet: Der Inhalt wird entfernt oder der Veröffentlicher kontaktiert. Eine Garantie auf Löschung gibt es nicht. Die Meldestelle ersetzt keine Anzeige bei der Polizei und keine Klage. Für rechtliche Schritte wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt.

Anonyme Meldungen

Anonyme Meldungen sind nicht möglich. Ohne vollen Namen und eine Erreichbarkeit kann die Meldung nicht bearbeitet werden. Meinungsäusserungen sind kein Meldegrund, auch wenn sie als unangenehm empfunden werden. Nicht einvernehmliche intime Aufnahmen melden Sie unabhängig davon über die Seite NCII melden.