revDSG
Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz regelt seit dem 1. September 2023, wie Unternehmen und Bundesbehörden mit Personendaten umgehen.
Die revDSG ist die Abkürzung für das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz. Es gilt seit dem 1. September 2023, ersetzt das bisherige Gesetz und regelt die Transparenz bei der Datenbearbeitung durch private Unternehmen und Bundesbehörden. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) überwacht die Einhaltung; die Norm stärkt die Rechte von Personen, deren Daten bearbeitet werden.
Was die revDSG regelt
Die Norm legt fest, wie private Unternehmen und Bundesbehörden mit Personendaten umgehen müssen. Dazu gehören Informationen wie Namen, Adressen oder IP-Adressen. Die Bearbeitung muss für betroffene Personen nachvollziehbar sein. Sie haben das Recht, Auskunft über gesammelte Daten zu verlangen. Auch die Berichtigung oder Löschung ist möglich, wenn die Daten falsch oder unnötig sind.
Zusätzlich schreibt die revDSG vor, dass Daten nur für klar definierte Zwecke genutzt werden dürfen. Wer Daten bearbeitet, muss technische und organisatorische Massnahmen ergreifen. Diese sollen Missbrauch verhindern. Besonders schützenswerte Daten unterliegen strengeren Regeln. Dazu zählen etwa Gesundheitsdaten oder Informationen über religiöse Ansichten.
Für wen die revDSG gilt
Der Geltungsbereich umfasst drei Gruppen:
- Unternehmen und Behörden: die Norm bindet alle privaten Unternehmen und Organisationen in der Schweiz sowie die Bundesbehörden. Ausgenommen sind natürliche Personen, die Daten ausschliesslich für persönliche oder familiäre Zwecke nutzen.
- Ausländische Firmen: das Gesetz gilt, sobald sie Daten von Personen in der Schweiz bearbeiten. In diesem Fall müssen sie einen Vertreter in der Schweiz benennen.
- KMU, Vereine und Non-Profit-Organisationen: kleine und mittlere Unternehmen sind nicht generell befreit und müssen die Grundsätze einhalten, auch wenn sie weniger strenge Pflichten haben.
Besonders relevant ist die revDSG für Branchen mit grossem Datenvolumen, etwa Banken, Versicherungen oder Online-Händler. Für Bürgerinnen und Bürger bringt das Gesetz mehr Kontrolle über eigene Daten: Sie können verlangen, dass ein Unternehmen offenlegt, welche Informationen es speichert. Auch die Weitergabe an Dritte muss transparent sein; bei falschen Angaben lässt sich die Korrektur einfordern.
Was die revDSG im Alltag bedeutet
Für Unternehmen bedeutet die revDSG mehr Dokumentationspflichten. Sie müssen etwa Datenschutzerklärungen anpassen und Prozesse überprüfen. Bei Datenpannen besteht eine Meldepflicht an den EDÖB, sofern ein hohes Risiko für Betroffene besteht. Auch Verträge mit Dienstleistern müssen oft angepasst werden, und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden vermehrt auf Datenschutz geschult. Viele KI-Bildwerkzeuge, etwa die unter Undress-KI eingeordneten Dienste, bearbeiten ebenfalls Personendaten, zum Beispiel wenn sie Nutzerprofile erstellen.
Im Vergleich zur europäischen DSGVO ist die revDSG weniger detailliert. Beide Gesetze verfolgen ähnliche Ziele, etwa mehr Transparenz und Kontrolle. Die DSGVO gilt aber nur für Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern bearbeiten. Die revDSG beschränkt sich auf die Schweiz und hat eigene Regelungen, etwa bei der Definition von besonders schützenswerten Daten oder den Meldepflichten.
Vom Schweizer Obligationenrecht unterscheidet sich die revDSG durch ihren Fokus: Das OR regelt allgemeine Vertragsverhältnisse und Haftungsfragen, die revDSG konzentriert sich ausschliesslich auf den Datenschutz. Auch das Strafgesetzbuch enthält Bestimmungen zum Schutz von Daten. Die revDSG ist aber spezifischer und umfassender für die Datenbearbeitung. Als Primärquellen dienen das revidierte DSG auf Fedlex sowie der EDÖB.
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen zur revDSG
Gilt die revDSG auch für private Social-Media-Nutzung?
Nein, die Norm betrifft private Personen nur, wenn sie Daten im beruflichen Kontext bearbeiten. Wer etwa ein Familienfoto auf einem privaten Account teilt, fällt nicht darunter. Anders sieht es aus, wenn jemand geschäftlich einen Blog mit Nutzerdaten betreibt. Dann gelten die Regeln der revDSG wie für Unternehmen.
Müssen KMU einen Datenschutzbeauftragten ernennen?
Die revDSG schreibt dies nicht generell vor. Grossunternehmen oder Branchen mit hohem Risiko können aber verpflichtet sein. KMU sollten prüfen, ob ihre Datenbearbeitung besonders sensibel ist. Etwa bei Gesundheitsdaten oder grossen Datenmengen. In solchen Fällen empfiehlt sich die Ernennung. Sie entlastet die Geschäftsführung und zeigt Compliance.
Wie kann man prüfen, ob ein KI-Tool revDSG-konform ist?
Nutzer können die Datenschutzerklärung des Anbieters prüfen. Wichtige Punkte sind Transparenz über Datenflüsse und Speicherorte. Auch die Möglichkeit zur Datenlöschung muss gegeben sein. Seriöse Anbieter nennen oft einen Schweizer Vertreter. Bei Unklarheiten hilft eine Anfrage beim Kundendienst. Letztlich trägt aber der Nutzer die Verantwortung für seine Daten.