StGB Art. 179decies
Die Strafnorm der Schweiz gegen die missbräuchliche Verwendung einer fremden Identität — auch durch synthetische, mit KI erzeugte Darstellungen.
StGB Art. 179decies stellt den Identitätsmissbrauch unter Strafe: die Verwendung der Identität einer anderen Person ohne deren Zustimmung, um ihr zu schaden oder sich einen Vorteil zu verschaffen. Die Norm ist seit 2023 in Kraft, erfasst echte wie synthetische Darstellungen — etwa Deepfakes — und wird nur auf Antrag verfolgt.
Was regelt StGB Art. 179decies?
Die Bestimmung ist seit 2023 in Kraft und bestraft die Verwendung einer fremden Identität ohne Zustimmung der betroffenen Person. Erfasst sind echte wie synthetische Darstellungen: Wer etwa das Gesicht einer Person per Face-Swap in ein KI-generiertes Video einfügt, begeht möglicherweise eine Straftat. Voraussetzung bleibt in jedem Fall, dass die betroffene Person Schaden nimmt oder der Täter sich einen Vorteil verschafft. Ein Fake-Profil ohne Folgen bleibt straffrei; Alltagswitz und Satire sind meist nicht betroffen. Die Norm zielt auf gezielte Manipulationen wie Deepfake-Videos oder gefälschte Profile in sozialen Medien.
Geschützt sind natürliche Personen; juristische Personen wie Firmen fallen nicht darunter. Täter kann jede Person sein, die vorsätzlich handelt, auch Minderjährige sind nicht ausgenommen. Wichtig ist der Nachweis der Schädigung oder Bereicherung — ohne diese Elemente liegt keine Straftat vor. Verfolgt wird die Tat nur auf Antrag; die Frist dafür beträgt drei Monate ab Kenntnis. Die Norm richtet sich an Gerichte, Staatsanwaltschaften und Betroffene.
Wie grenzt sich die Norm von anderen Regeln ab?
Der Artikel ergänzt bestehende Tatbestände wie Beleidigung oder Betrug. Während diese Delikte konkrete Handlungen bestrafen, geht es hier um den Missbrauch der Identität selbst; die Norm schliesst damit eine Lücke bei digitalen Identitätsdiebstählen. Verletzungen des Urheberrechts bleiben davon unberührt und richten sich nach dem URG; Datenschutzverstösse werden separat nach dem revDSG geahndet. Unabhängig vom Strafrecht schützt das Zivilrecht die Persönlichkeit — einschlägig sind das Persönlichkeitsrecht und ZGB Art. 28.
KI-Werkzeuge, die synthetische Inhalte erstellen — vom Bildgenerator bis zum KI-Face-Swap —, bergen Risiken für Identitätsmissbrauch. Dieser Eintrag informiert über die rechtlichen Grenzen solcher Werkzeuge; er dient der allgemeinen Orientierung und bietet keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fällen ist ein Anwalt oder eine Anwältin zu konsultieren.
Was bedeutet das im Alltag?
Bei Verdacht auf Identitätsmissbrauch gilt: zuerst Beweise sichern, etwa Screenshots und Links, dann prüfen, ob ein Schaden vorliegt. Bei Berechtigung kann Anzeige erstattet werden; die Polizei oder eine Anwaltskanzlei hilft weiter. Plattformen können Inhalte oft schon vor einem Strafverfahren löschen — eine Meldung dort bleibt unabhängig vom Strafantrag möglich.
Der Strafantrag selbst ist an die Frist von drei Monaten ab Kenntnis gebunden; ohne Antrag bleibt die Tat strafrechtlich folgenlos, eine Meldung bei Plattformen bleibt aber weiterhin offen. Für Inhalte aus unserem redaktionellen Katalog steht zusätzlich der Weg über Missbrauch melden bereit. Diese Seite ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Als Primärquellen dienen das StGB auf Fedlex, Strafrecht Online sowie der Onlinekommentar zum Schweizer Recht.
Häufige Fragen zu StGB Art. 179decies
Gilt die Norm auch für KI-generierte Stimmen?
Ja, wenn die Stimme einer bestimmten Person zugeordnet werden kann. Entscheidend ist die Erkennbarkeit, nicht das Medium. Eine generische KI-Stimme fällt nicht darunter. Der Schaden oder Vorteil muss zudem nachweisbar sein; ohne diese Bedingung bleibt die Nutzung straffrei. Die Norm erfasst alle identifizierbaren Merkmale einer Person.
Kann man Deepfakes ohne Schaden melden?
Nein, die Strafverfolgung setzt einen Strafantrag voraus, und dieser ist nur bei Schaden oder Vorteil möglich. Die Frist beträgt drei Monate ab Kenntnis der Tat. Ohne Antrag bleibt die Tat strafrechtlich folgenlos. Betroffene sollten dennoch Beweise sichern; eine Meldung bei den Plattformen bleibt unabhängig davon jederzeit möglich.
Was tun bei Verdacht auf Identitätsmissbrauch?
Zuerst Beweise sammeln, etwa Screenshots und Links mit Datum. Dann prüfen, ob ein Schaden oder ein Vorteil des Täters vorliegt. Wer dazu berechtigt ist, kann Anzeige erstatten; Polizei und Anwaltskanzleien helfen bei den nächsten Schritten. Plattformen können Inhalte oft schon vorab löschen. Diese Seite ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.