Sexting
Der Austausch selbst erstellter intimer Aufnahmen über digitale Kanäle — freiwillig unter Erwachsenen, riskant bei Druck oder Weitergabe.
Sexting bezeichnet das Versenden oder Empfangen von selbst erstellten intimen Fotos, Videos oder Textnachrichten über digitale Kanäle. Der Begriff setzt sich aus den englischen Wörtern «sex» und «texting» zusammen. Meist findet Sexting zwischen Partnern oder potenziellen Partnern statt; es kann aber auch unerwünscht oder unter Druck geschehen. Die Inhalte sind privat und nur für bestimmte Empfänger gedacht.
Was der Begriff bezeichnet und woher er stammt
Der Ausdruck entstand Anfang der 2000er-Jahre, als Handys mit Kameras und MMS-Funktion massentauglich wurden. «Texting» stand ursprünglich für das Schreiben von SMS; später weitete sich die Bedeutung auf alle digitalen Nachrichten aus. Heute umfasst Sexting auch Messenger-Apps und soziale Medien — die Sprache passte sich der technischen Entwicklung an.
Im Gegensatz zur Pornografie geht es beim Sexting um private, nicht-kommerzielle Inhalte. Die Beteiligten sind meist Laien, die sich direkt kennen, und die Aufnahmen sind nur für bestimmte Empfänger gedacht. Genau dieser private Charakter macht den Umgang mit den Inhalten so sensibel: Was im Vertrauen geteilt wird, ist nicht für die Weitergabe bestimmt.
Wie Sexting im Alltag aussieht
Oft beginnt es mit lockeren Flirts oder Komplimenten in Chats. Eine Person schickt ein freizügiges Selfie an den Partner, die andere reagiert mit Texten oder eigenen Bildern. Manche nutzen Sexting, um eine Beziehung auf Distanz aufrechtzuerhalten, andere probieren damit sexuelle Fantasien aus. Die Grenzen sind fliessend — von harmlosen Andeutungen bis zu expliziten Aufnahmen. Entscheidend ist immer die Einwilligung aller Beteiligten.
Technisch reichen ein Smartphone und eine Internetverbindung. Beliebt sind Messenger mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung; manche löschen Inhalte nach dem Betrachten automatisch. Trotzdem bleibt ein Restrisiko: Screenshots oder Weiterleitungen lassen sich nie ganz verhindern. Vertrauen spielt daher eine zentrale Rolle.
Abgrenzung und rechtlicher Rahmen
Sexting grenzt sich von mehreren Nachbarbegriffen ab. Cybergrooming beschreibt die gezielte Kontaktaufnahme von Erwachsenen zu Minderjährigen mit sexueller Absicht — hier fehlt die Freiwilligkeit von Anfang an. Revenge Porn meint die vorsätzliche Blossstellung durch das Verbreiten intimer Aufnahmen ohne Zustimmung; die rechtliche Kategorie dafür ist NCII. Die Übergänge können fliessend sein, wenn vertraulich geteilte Inhalte später missbraucht werden.
Zwischen einverstandenen Erwachsenen ist Sexting grundsätzlich nicht strafbar. Problematisch wird es bei Minderjährigen — selbst wenn diese zustimmen. Wer intime Aufnahmen unbefugt weiterleitet oder veröffentlicht, verletzt die Persönlichkeit der abgebildeten Person; in der Schweiz schützt ZGB Art. 28 vor solchen Verletzungen. Die genauen Folgen hängen vom Einzelfall ab.
Für die Praxis gelten einfache Vorsichtsregeln: erkennbare Gesichter oder Tattoos auf Aufnahmen vermeiden, Apps mit Verschlüsselung und Selbstzerstörungsfunktion nutzen und vorab klären, ob der Empfänger die Inhalte wirklich sehen möchte. Ein klares Nein ist immer zu respektieren. Sobald ein Bild verschickt ist, verliert man die Kontrolle darüber — Vorsicht ist besser als spätere Reue. Als Primärquellen dienen die Schweizerische Kriminalprävention, die nationale Plattform Jugend und Medien sowie das StGB auf Fedlex.
Verwandte Begriffe
Einwilligung
Warum die Zustimmung aller Beteiligten über Erlaubt und Verboten.
Zum Begriff →NCII
Die Kategorie für intime Aufnahmen, die ohne Zustimmung verbreitet.
Zum Begriff →ZGB Art. 28
Die zivilrechtliche Norm der Schweiz zum Schutz der Persönlichkeit.
Zum Begriff →Cybermobbing
Cybermobbing kurz erklärt: was der Begriff bezeichnet.
Zum Begriff →Häufige Fragen zu Sexting
Ist Sexting strafbar?
Zwischen einverstandenen Erwachsenen grundsätzlich nicht. Sobald Minderjährige beteiligt sind, hilft auch deren Zustimmung nicht weiter. Auch das unbefugte Weiterleiten oder Veröffentlichen intimer Inhalte kann rechtliche Folgen haben, etwa als Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Die genauen Regeln hängen vom Einzelfall ab. Im Zweifel gilt: Finger weg von riskanten Inhalten und im Vorfeld klären, was beide Seiten wirklich wollen.
Was tun, wenn Bilder ohne Erlaubnis geteilt werden?
Als Erstes Beweise sichern, etwa durch Screenshots. Danach die Plattform kontaktieren, auf der die Inhalte auftauchen, und die Löschung fordern. Bei Bedrohungen oder Erpressung hilft die Polizei weiter. Psychologische Unterstützung kann sinnvoll sein, weil solche Vorfälle belastend sind. Wichtig ist, nicht in Selbstvorwürfe zu verfallen: Die Schuld liegt immer bei der Person, die die Privatsphäre verletzt.
Worin unterscheidet sich Sexting von Revenge Porn?
Beim Sexting steht der konsensuale Austausch im Vordergrund: Alle Beteiligten sind einverstanden, die Inhalte bleiben privat. Revenge Porn meint dagegen die vorsätzliche Blossstellung durch das Verbreiten intimer Aufnahmen ohne Zustimmung. Die Übergänge können fliessend sein, wenn vertraulich geteilte Inhalte später missbraucht werden — dann liegt kein Sexting mehr vor, sondern eine Verletzung der Privatsphäre.
Wie lässt sich das Risiko beim Sexting verringern?
Vermeide erkennbare Gesichter oder Tattoos auf Aufnahmen und nutze Apps mit Verschlüsselung und Selbstzerstörungsfunktion. Kläre vorab, ob der Empfänger die Inhalte wirklich sehen möchte — ein klares Nein ist immer zu respektieren. Und denke daran: Sobald ein Bild verschickt ist, verlierst du die Kontrolle darüber. Screenshots oder Weiterleitungen lassen sich nie ganz verhindern, Vertrauen bleibt deshalb zentral.